Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, denen hoheitliche Aufgaben zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen sind. Notare sind deshalb nicht nur - wie Richter - staatlich bestellt, sondern wie diese auch zur Wahrung von Recht und Gesetz verpflichtet.
Bestimmte Rechtsgeschäfte hält der Gesetzgeber für derart bedeutsam, dass sie nur unter Mitwirkung eines Notars wirksam werden. Das Leistungsspektrum der Notare umfasst deshalb in erster Linie Rechtsgeschäfte, bei denen kraft Gesetz eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.
Ich wurde zum 1. August 2004 zum Notar bestellt. Am 1. März 2011 habe ich die Amtsnachfolge des Notars Martin Walter in Neumarkt i. d. OPf. angetreten.