DAS KÖNNEN SIE UNS ÜBERLASSEN
Unsere Leistungen

Bestimmte Rechtsgeschäfte hält der Gesetzgeber für derart bedeutsam, dass sie nur unter Mitwirkung eines Notars wirksam werden. Das Leistungsspektrum der Notare umfasst deshalb in erster Linie Rechtsgeschäfte, bei denen kraft Gesetz eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.

Notarielle Dienstleistungen können aber auch außerhalb dieses Bereichs in Anspruch genommen werden.



Immobilienrecht

Immobilienkaufverträge, Grundstückskaufverträge, Erbbaurecht, Grundschulden, Dienstbarkeiten

Schenkungen

Überlassungen, Übergaben, Geldschenkung

Eheverträge

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Erbfolge

Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erb- und Pflichteilsverzichte, Erbscheinsanträge und Ausschlagungen

Unternehmen

Gründungen von Kapitalgesellschaften,

Veräußerung von Geschäftsanteilen, Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge

Unternehmensnachfolge

Strukturveränderungen, Unternehmensumwandlungen

Weitere Angelegenheiten

Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,

Adoption und Sorgerechtserklärungen,

Vereinsregisteranmeldung

Vollmachten

 
 
 
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