Bestimmte Rechtsgeschäfte hält der Gesetzgeber für derart bedeutsam, dass sie nur unter Mitwirkung eines Notars wirksam werden. Das Leistungsspektrum der Notare umfasst deshalb in erster Linie Rechtsgeschäfte, bei denen kraft Gesetz eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.
Notarielle Dienstleistungen können aber auch außerhalb dieses Bereichs in Anspruch genommen werden.
Immobilienkaufverträge, Grundstückskaufverträge, Erbbaurecht, Grundschulden, Dienstbarkeiten
Überlassungen, Übergaben, Geldschenkung
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erb- und Pflichteilsverzichte, Erbscheinsanträge und Ausschlagungen
Gründungen von Kapitalgesellschaften,
Veräußerung von Geschäftsanteilen, Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge
Strukturveränderungen, Unternehmensumwandlungen
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
Adoption und Sorgerechtserklärungen,
Vereinsregisteranmeldung
Vollmachten