Ein Ehevertrag regelt die sog. güterrechtlichen Folgen der Ehe. Leben die Ehepartner bereits in Trennung, so werden Eheverträge zumeist als Scheidungsvereinbarung bezeichnet.
Ohne Ehevertrag leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung findet dann ein finanzieller Ausgleich von Vermögenszuwächsen statt. Diesen Ausgleich können Ehepartner durch einen Ehevertrag abändern oder ausschließen.
Darüber hinaus können sie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Notariell beurkundet werden müssen auch Unterhaltsvereinbarungen zwischen Ehepartnern sowie Vereinbarungen im Hinblick auf einen möglichen Versorgungsausgleich.