Testamente sind in Deutschland auch ohne notarielle Mitwirkung wirksam, wenn sie eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben sind.
Um ein Testament sachgerecht zu formulieren, sind jedoch gewisse juristische Kenntnisse erforderlich, so dass die Umsetzung privater Testamente in der Praxis häufig zu Streit und Schwierigkeiten führt. Die notarielle Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen hat demgegenüber den Vorteil eindeutiger Formulierungen; sie erspart den Erben ferner einen oft kostspieligen Erbschein.
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