LEISTUNGEN
Immobilienrecht

Kaufverträge über Immobilien werden nur bei notarieller Be­urkundung wirksam, da sie für die meisten Bürger erhebliche wirtschaftliche und persönliche Bedeutung aufweisen.

Gerne berät Sie Herr Dr. Dr. Seeger in einem Vorgespräch. Dabei werden Sie über eventuelle Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten aufgeklärt. So gewährleistet eine notarielle Beratung, dass Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Anschließend erhalten alle Beteiligten den Entwurf eines ausgewogenen Kaufvertrags. Nach Beurkundung sorgt das Notariat für eine reibungslose Abwicklung des Vertrag.

Auch die Bestellung von Grundpfandrechten (Grund­schulden und Hypotheken) zur Kreditsicherung erfolgt über den Notar.

Gerne können Sie uns auch vorab per Mail oder Post Ihre Daten zukommen lassen.

Im Download Bereich finden Sie unsere Formulare

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