Die Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation erfordert sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei Landwirten Sensibilität und Sorgfalt. Die notarielle Mitwirkung ist jedenfalls dann zwingend geboten, wenn Grundstücke oder GmbH-Geschäftsanteile übertragen werden sollen.
Schwerpunkte der notariellen Beratung, die auch hier in enger Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen sollte, sind neben dem eigentlichen Übergang des Unternehmens die Absicherung des Übergebers, die Übernahme von Verbindlichkeiten und die Regelung von Pflichtteilsansprüchen weichender Erben.
Im Download Bereich finden Sie unsere Formulare.